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Rechtliches oder “Werde ich bestraft?”

22. Mai 2009

Hallo liebe MitstreiterInnen für eine bessere Bildungspolitik,

Hier noch ein paar Infos dazu was ihr an “Strafen” für das Fernbleiben vom Unterricht erwarten könnt, wenn ihr zur Demo geht. (Selbiger Text auch unter “Fragen & Antworten” zu lesen)

Der Landesschülerrat schreibt dazu auf seiner Homepage:

Grundsätzlich bleibt das Spannungsverhältnis zwischen Meinungs- und Versammlungsfreiheit contra Schulpflicht und das Problem mit der Versicherung und die Aufsichtspflicht bei Minderjährigen.

Ein konkretes Gerichtsurteil dazu gibt es bisher nicht, lediglich eine Entscheidung des Verwaltungsgericht Hannover, dass im Jahr 1991 geurteilt hat, dass Schülerinnen und Schüler das Recht hatten an einer Demonstration gegen den Irak-Krieg während der Schulzeit teilzunehmen, da hier die Interessen nur innerhalb der Schulzeit vertreten werden konnten, da die Demo nun mal da stattfand.

Unsere Auffassung bisher ist, dass Schülerinnen und Schüler das Recht haben ihre Interessen während der Schulzeit in Form von Demonstrationen und Protestaktionen zu vertreten und dass hier das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Recht auf Versammlungsfreiheit überwiegen. Dabei wollen wir maximal unentschuldigte Fehlzeiten als Sanktion hinnehmen. Jede darüber hinaus gehende Sanktion wollen wir notfalls vom Verwaltungsgericht prüfen lassen.

Ihr merkt also: Mit der Landesschülervertretung haben wir einen Schirmherr der uns notfalls auch rechtlich absichert.

Beste Grüße

Euer Demoteam

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